5.11.2021 Entschluss des Bundesrates – Kein generelles Verbot des Imports von Wildfängen

Entwarnung !

Entgegen der Empfehlung eines vollständigen Verbots des Imports von Wildfängen aus Drittstaaten in die EU der federführenden Ausschüsse für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) an den Bundesrat kommt es nun dich nicht dazu.

Laut Beschluss soll ’nur‘ durchgesetzt werden, dass “ … Import, Besitz und Verkauf von Wildtieren, die in ihrem Heimatland illegal gefangen und exportiert worden sind, verboten werden sollen.“ – Eine durchaus sinnvolle Regelung.

Und, ebenfalls sinnvoll: “ … Der Bundesrat sieht Sachkundenachweise auch für die private Haltung und Zucht exotischer Wildtiere als erforderlich an und bittet die Bundesregierung entsprechende Regelungen zu prüfen.

5112021 entschluss des bundesrates kein generelles verbot des imports von wildfaengenDen vollständigen Text könnt Ihr Euch durch den Klick auf die Grafik links anschauen.