Pressemitteilung des VDA Arbeitskreises Fischkrankheiten
„Das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und der Notstand bei der Behandlung von Aquarienfischen“
Anlässlich einer online Veranstaltung des Arbeitskreises Fischkrankheiten im Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde (VDA) hat die Fachtierärztin für Fische Sandra Lechleiter Probleme aufgegriffen, die sich aus dem im Februar 2022 in Kraft getretenen Tierarzneimittelgesetz ergeben. Das Gesetz setzt drei Jahre nach deren Inkrafttreten die EU-Verordnung für Tierarzneimittel (EU) 2019/6 um. Die EU-Verordnung gilt zwar unmittelbar, erlaubt den Mitgliedstaaten jedoch in einigen Punkten eigene Ausgestaltungen.
Für die Behandlung kranker Zierfische haben sich einige schwerwiegende Veränderungen ergeben. Vor allem sind jetzt alle „antimikrobiell wirksamen“ Arzneimittel – also neben Antibiotika nun auch alle gegen Viren, Pilze und Protozoon (Einzeller) wirksamen Arzneimittel verschreibungspflichtig. Ihre Anwendung ist also nur noch nach einer Untersuchung und Verschreibung durch den Tierarzt erlaubt. Der Tierarzt darf aber nur Arzneimittel verschreiben, die eine Zulassung haben. Diese fehlt den bisher im Zoofachhandel frei verkäuflichen Arzneimitteln. Dadurch wurde die Palette der frei verkäuflichen Arzneimittel für Zierfische weiter erheblich verringert.
Aquarientiere sind ein Spezialgebiet und in Deutschland gibt es insgesamt nur etwa ein Dutzend Fachtierärzte für Fische mit eigener Praxis und andere spezialisierte Untersuchungsstellen. Durch das neue Gesetz wird also eine wesentliche Versorgungslücke aufgerissen und damit die Behandlung von Millionen von Tieren nicht nur gefährdet, sondern schlicht unmöglich gemacht.
Ein weiteres Problem ergibt sich daraus, dass Zierfischmedikamente ein Nischenmarkt sind. Daher rechnet sich die sehr kostspielige Registrierung oder gar Zulassung von Medikamenten nicht und auch in Zukunft wird in der EU kein großer Pharmabetrieb in diesen Sektor investieren. Es gibt aber Produkte kleiner Hersteller, die genau für diesen Anwendungsbereich hergestellt werden und sich seit Jahrzehnten in der Aquaristik bewährt haben. Die Prüfung und Zulassung eines Arzneimittels verursachen Kosten in Millionenhöhe. Das können diese Herstellerfirmen nicht aufwenden. Ihren Heilmitteln fehlt die Zulassung, sie fallen also weg.
Wie man in den anderen EU-Staaten mit diesem Problem umgeht, ist sehr unterschiedlich. Einige Heilmittel werden in den Nachbarländern noch frei gehandelt, hier befindet sich die Ausgestaltung der EU-Verordnung in nationales Recht noch in der Findungsphase.
Sollte es in Deutschland keine Erleichterungen bei der Registrierung der antimikrobiell wirkenden Substanzen für Heimtiere ab 2027 geben, würden sogar Krankheiten wie die Weißpünktchenkrankheit, die jeder erfahrene Aquarianer mit bloßem Auge erkennen kann, den Gang zu einem Tierarzt erzwingen. Dieser sehr häufig auftretende Parasit kann innerhalb weniger Tage einen Großteil der Aquarienfische töten, wenn nicht schnell behandelt wird.
Verschwinden die nicht mehr zugelassenen Zierfischheilmittel vom Markt, haben Tierärzte für die Behandlung von Aquarien- und Gartenteichtieren lediglich für Landtiere zugelassene Medikamente zur Verfügung. Diese Arzneimittel sind jedoch nicht für diesen Einsatzbereich gedacht, deshalb nicht immer gut löslich in Wasser oder nur bedingt verträglich bis toxisch für Wassertiere. Das zwingt zu einer aufwendigen Beratungsleistung bei den wenigen fachkundigen Tierärzten und zur Übernahme einer großen Verantwortung für die behandelten Tiere.
Die Auswirkungen der geplanten deutschen Umsetzung der neuen EU-Verordnung auf Zierfische sind wenig erfreulich. Auch diese müssten im Krankheitsfall schon aus Tierschutzgründen schnell und fachkundig Hilfe erhalten und behandelt werden. Die Umsetzung der neuen Rechtslage in Deutschland sollte unbedingt die Situation der zahlreichen Aquarientiere und Exoten hinsichtlich einer flächendeckenden tierärztlichen Versorgung und Verfügbarkeit von geeigneten Heilmitteln für die Behandlung berücksichtigen. Sie gefährdet sonst das Leben von Millionen von Tieren. Die EU-Verordnung 2019/6 ermöglicht ausdrücklich Erleichterungen für die Behandlung von Heimtieren. Daher ist die Bundesregierung jetzt aufgerufen, diese Erleichterungen in vollem Umfang
für alle Heimtiere – auch Zierfische – aufzugreifen.