Versicherungsstelle der Deutschen Cichliden-Gesellschaft e. V., DCG

Über die Versicherungsstelle bieten wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit zusätzlich das kostengünstige Versicherungspaket des VDA (Haftpflichtversicherung bzw. Haftpflicht- und Eigenschadenversicherung) als Gruppenversicherung zu nutzen.

Für die Aufnahme in die Versicherung ist ein Antrag auf Versicherung erforderlich. Formular und ausführliche Versicherungsbeschreibung können auf www.dcg-online.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Die Jahresprämie beläuft sich zurzeit auf 10,00 Euro für die Haftpflichtversicherung sowie 29,50 Euro für die Haftpflicht- und die Eigenschadenversicherung pro Kalenderjahr, unabhängig von Anzahl und Größe der Aquarien. Die Aufnahme in die Versicherung ist jederzeit, auch im Laufe eines Kalenderjahres, möglich. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Meldung bei der Versicherung durch die VDA-Versicherungsstelle und endet mit der Kündigung der Versicherung, dem Austritt aus dem Verein oder bei Nichteinlösung der Lastschrift der fälligen Jahresprämie.
Bei der Eigenschadenversicherung wird vom Versicherer eine 6-monatige Wartezeit verlangt. Mitglieder, die eine Versicherung abgeschlossen haben, werden nach Eingang der Meldebestätigung persönlich benachrichtigt.

Die Abbuchung des fälligen Versicherungsbeitrages per Lastschrifteinzugsverfahren erfolgt ab 05.11. für den Versicherungszeitraum des darauffolgenden Jahres.

Heinz Strauch – D 69 1841
DCG-Versicherungsstelle
Konrad-Adenauer-Ring 34
69214 Eppelheim
Tel.: 0049 (0) 6221/76 60 92
versicherung@dcg-online.de
www.dcg-online.de

Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist eine substituierende Gruppenversicherung und deckt Fremdschäden, die durch auslaufendes Aquarienwasser entstehen.

Eigenschadenversicherung
Versicherte Gegenstände, Gefahren und Schäden:
a) Unbeschädigte, fertig eingesetzte Scheiben in Aquarien und Terrarien.
b) Entschädigt werden versicherte Sachen – J 1 VHB 84 -, die durch Wasser, das aus Aquarien und Terrarien bestimmungswidrig ausgetreten ist, zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandengekommen sind.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen gelten lebende und tote Sachen, die sich innerhalb des Aquariums befinden, sowie Gebäudeschäden aller Art.
Schadensmeldungen werden bei der VDA-Versicherungsstelle bearbeitet.

Wesentliche Einschränkungen
Versicherung ist nur für Vereinsmitglieder möglich.
– Gewerblich genutzte Aquarien können nicht versichert werden.
– Für private Aquarien in Büroräumen gilt die Haftpflichtversicherung nicht.
– Es sind immer nur die Aquarien unter der gemeldeten Adresse versichert.

Bei einem Umzug ist, um den Versicherungsschutz zu erhalten, die neue Anschrift umgehend der Versicherungsstelle zu melden.

Änderungen der Versicherungsbedingungen, wie Beitragsänderungen werden in DCG-Aktuell der DCG-Informationen veröffentlicht und sind dann verbindlich.